Baustellenordnung

Derzeit wird ein Teil der Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen Bayernkaserne von der Stadt München als Unterkunft und Betreuungsstandort für Flüchtlinge aus Krisengebieten genutzt. Des Weiteren bietet die Stadt München im Zuge des "Kälteschutz"- Programms eine Übernachtungsmöglichkeit für Wohnungslose.  

Infolgedessen befinden sich täglich bis zu 600 Personen auf dem Gelände der ehemaligen Bayernkaserne, die nicht auf der Baustelle tätig sind. Um dabei Unfällen, Diebstahl und Vandalismus vorzubeugen, werden die zwei Bereiche Betrieb und Baustelle durch Mauern und Bauzäune strikt voneinander getrennt. Diese werden zusätzlich durch einen Wach- und Sicherheitsdienst kontrolliert.

In dem folgenden Plan sind die derzeit zur Zwischennutzung belegten Gebäude, Zufahrten mit Wachdienst, Mauern und Zäune sowie der Baustellenbereich dargestellt:

Plan "Zwischennutzung"

Personen, die nicht auf dem Baufeld tätig sind, ist der Zutritt zum Baufeld strengstens untersagt. Dennoch ist allen Arbeitern und Lieferanten, die sich zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf dem Baufeld befinden, zu einer erhöhten Aufmerksamkeit, Wachsamheit und Umsicht zu raten - sowohl während des Aufenthalts als auch beim Betreten und Verlassen des Geländes.

Bei einem Arbeitsunfall bzw. Notfall kontaktieren Sie bitte entweder die Polizei (110), den Rettungsdienst (112) oder das Sicherheitspersonal der Unterkünfte (089-203 200 26).

Auf dem Gebiet der ehemaligen Bayerkaserne sind aufgrund der Historie des Geländes verstärkt Kampfmittelräumdienste bei der Baufeldfreimachung im Einsatz. Verschiedene Geländeabschnitte sind teilweise noch nicht kampfmittelfrei bzw. befinden sich im Prozess der Befreiung. Areale, in denen Kampfmittelräumung stattfindet, werden von den Kampfmittelräumdiensten mit entsprechendem Sicherheitsabstand abgesperrt.

Bitte unterrichten Sie ihre Mitarbeiter und Nachunternehmer darüber und halten Sie diese dazu an, den Absperrungen und Warnhinweise Folge zu leisten.

Das Fahren auf dem Baugelänge ist nur innerhalb der abgesteckten und ausgewiesenen Baustraßen erlaubt. Es gelten die allgemeinen Regel der StVO. Im Zweifel gilt die Recht-Vor-Links-Regel.

Das Tempolimit ist maximal 30 km/h.

Sowohl bei den Wachdiensten an den Zufahrten als auch im Büro für Baufeldfreimachung (derzeit im Gebäude 62) stehen während den Öffnungszeiten Kopien des aktuellen Straßenplans für das Baufeld-gelände zur Verteilung zur Verfügung.

Die Zufahrtswege sowie deren Öffnungszeiten sind hier ersichtlich.

Abweichende Öffnungszeiten zu Sonn- oder Feiertagen sowie besonderen Gelegenheiten finden sich hier folgend. Sollte Sie darüber hinaus noch Rückfragen haben, kontaktieren Sie uns bitte.

Bei einem Arbeitsunfall bzw. Notfall kontaktieren Sie bitte entweder die Polizei (110), den Rettungsdienst (112) oder das Sicherheitspersonal der Unterkünfte (089-203 200 26).